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Schalldämpfer: Urteil sorgt für Irritation

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Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVG) zur Genehmigung von Schalldämpfern hat für Irritationen gesorgt.

Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Besitzerlaubnisse und Voreinträge weiterhin gültig.
Foto: Bildagentur Schilling

Ende November verneinte das BVG einen generellen Anspruch von
Jägern auf den Erwerb von Schalldämpfern zum Gesundheitsschutz. Es verwies, wie schon vorinstanzlich, das Verwaltungsgericht in Berlin darauf, dass es mit Ohrkapseln und Ohr-Schützern einen wirksamen Gehörschutz gebe. Zudem solle das Waffengesetz den Besitz schallgedämpfter Waffen grundsätzlich verhindern und nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zulassen, so das BVG (Az.: BVerwG 6 C 4.18). Die im Forum Waffenrecht (FW) zusammengeschlossenen Verbände, unter ihnen der Deutsche Jagdverband (DJV), äußerten ihr Unverständnis über das Urteil und monieren, dass das Gericht, ähnlich wie bei seinem umstrittenen Urteil über die Magazin­kapazität von Selbstladern, zu Rechtsunsicherheit führe.

Die meisten Bundesländer genehmigen derzeit über Erlasse der
Landesinnenministerien Schalldäm­pfer für Jäger aus Gründen des Gehörschutzes. Nach Auskunft des FW behalten erteilte Besitzerlaubnisse und Voreinträge ihre Gültigkeit. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zweifelte offen an der Urteilsbegründung des BVG und kündigte an, dass die bayerischen Behörden aufgrund des Urteils ihre Verwaltungspraxis nicht ändern und weiter Schalldämpfer genehmigen würden. hho

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