Die FDP-Fraktion will gegen die neue hessische Jagdverordnung in den kommenden Tagen Klage vor dem Staatsgerichtshof einreichen. Die Begründung: Die Regelungen wurden per Verordnung und nicht per Gesetz auf den Weg gebracht.
„Die wahren Entscheidungen sollten im Parlament gefällt werden, nicht im stillen Kämmerlein“, sagte FDP-Fraktionschef Florian Rentsch am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Die Verordnung schränke das Recht auf Eigentum ein und sei zudem inhaltlich nicht sinnvoll.
„Die Verordnung lässt durch die vielen Einschränkungen vom Jagdrecht nicht mehr viel übrig“, sagte Michael Brenner, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der die Klageschrift vorbereitet hat. Die Verordnung ist seit Anfang 2016 in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass Rebhühner bis Dezember 2019 nicht mehr gejagt werden. Für Mauswiesel, Hermelin, Iltis und Baummarder gilt ein generelles Jagdverbot. Bei Fuchs und Waschbär wurden Schonzeiten eingeführt.
Der Landesjagdverband (LJV) protestiert seit Monaten gegen die Verordnung. „Wir begrüßen das Vorgehen der FDP“, sagte LJV-Sprecher Markus Stifter. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs sei frühestens in einem Jahr zu rechnen, erklärte Brenner.
Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) zeigte sich gegenüber des Hessischen Rundfunks entspannt: „Ich sehe dieser Normenkontrollklage gelassen entgegen.“ Das Land bewege sich mit der neuen Verordnung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Die SPD-Landtagsfraktion will die Klage der FDP unterstützen. Hinz habe die vielfachen Angebote für einen Dialog verstreichen lassen. sj