Ein Schreiben des Bundesinnenmisteriums (BMI) an den Deutschen Jagdverband (DJV) stellt eine bundesweite Regelung der Schalldämpferfrage in Aussicht. Durch eine Änderung des Waffengesetzes würde ein Bedürfnis aller Jäger für die Nutzung von Schalldämpfern (SD) anerkannt.
Die Freigabe von Schalldämpfern im ganzen Bundesgebiet rückt näher.
Foto: Sophia Lorenzoni
Dies geht aus einer Meldung des DJV vom 17. Januar hervor. Die Regeländerung steht allerdings noch ganz am Anfang. Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Endes dieses Jahres mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2018 war einem Jäger aus Berlin letztinstanzlich ein Bedürfnis für den Erwerb von SD versagt worden. Dadurch enstanden erhebliche Irritationen bei Jägern und Waffenbehörden (s. WuH 24/2018). Der DJV und das Forum Waffenrecht forderten in der Folge eine rechtliche Klarstellung auf Bundesebene.
In Lauf der vergangenen Jahre haben immer mehr Bundesländer SD freigegeben. Allerdings bleibt die Genehmigungspraxis uneinheitlich. So werden in einigen Bundesländern Erlaubnisse grundsätzlich nicht erteilt. Dies birgt ein Gefahrenpotential für Jäger, die einen SD führen und in einem Bundesland zur Jagd eingeladen sind, das keine Flüstertüten erlaubt. rig