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Niedersachsen: Jagdgenossenschaft muss Bestattungswald dulden

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klage einer Jagdgenossenschaft gegen die Einrichtung eines Bestattungswaldes in letzter Instanz abgewiesen.

Eine Jagdgenossenschaft in der niedersächsischen Samtgemeinde Sögel muss die Einrichtung eines Bestattungswaldes hinnehmen.
Foto: Markus Hölzel

Zuvor hatte der Landkreis Emsland der Samtgemeinde Sögel eine Baugenehmigung zur Einrichtung eines solchen erteilt. Die davon betroffene Jagdgenossenschaft hatte dagegen geklagt und war damit vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 2 B 27/18) gescheitert. Das OVG bestätigte diese Entscheidung am 17. April. Es hatte die Baugenehmigung im Hinblick auf den Bebauungs- und Flächennutzungsplan sowie Arten- und Bodenschutz umfassend geprüft.

„Belange der Jagdgenossenschaft stehen dem im Außenbereich privilegierten Vorhaben ebenfalls nicht entgegen“, so das OVG. Dass sich ihr Jagdbezirk um das Vorhabengebiet verringern werde, müsse sie hinnehmen. Unzumutbare Beeinträchtigungen der Bejagungsmöglichkeit des verbleibenden Bezirks vermochte das Gericht nicht zuerkennen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 1 ME 32/19). mh


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