Das Forstamt Schuenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) hat im April während der Schonzeit wegen angeblich „untragbarer Verbissschäden“ den Abschuss von drei Stück Rotschmalwild beantragt. Erlegt wurde – allerdings mit einer ungültigen Abschussgenehmigung – schließlich ein Schmalspießer. Als das Forstamt auf Anordnung des Schweriner Landwirtschaftsministers Dr. Till Backhaus (SPD) am 10. Mai Vertretern der Hochwild-Hegegemeinschaft (HG) Schuenhagen-Franzburg die untragbaren Wildschäden zeigen sollte, waren die Forstangestellten dazu nicht in der Lage.
Einem Rotschmalspießer wurde die ungültige Abschussgenehmigung zum Verhängnis.
Foto: Marco Schütte
„Wie erwartet, konnten keine frischen Verbiss- oder Schälschäden vorgeführt werden, die den Abschuss von Rotwild in der Schonzeit rechtfertigen würden.“ Dieses Resümee zog der Vorsitzende der HG, Hans-Jürgen Patzer, am Tag nach der Besichtigung der vermeintlichen Wildschadensflächen gegenüber WILD UND HUND. Auch unabhängige Sachverständige, die an der Waldbegehung teilnahmen, hätten die Waldflächen „als voll intakt und vollkommen ungefährdet“ bezeichnet.
Zudem lagen nach Patzers Angaben keine aktuellen Verbiss- oder Schälschadensgutachten vor. Letztlich sei die Bejagung des Rotwilds in der Schonzeit vom Forstamt als „vorbeugende Maßnahme“ dargestellt worden.
Zunächst hatte die Untere Jagdbehörde (UJB) des Landkreises Vorpommern-Rügen dem Forstamt am 12. April bis Monatsende den beantragten Abschuss genehmigt, um das Rotwild von den vermeintlichen Wildschadensflächen zu vergrämen. Weil die UJB aber jagdrechtlich nicht zuständig und ihr Bescheid deshalb ungültig war, erneuerte am 23. April die Oberste Jagdbehörde (OJB) die Abschusserlaubnis. Bis dahin lag jedoch schon der Schmalspießer auf der Strecke.
Die HG hatte laut Vorsitzendem Patzer das Forstamt bereits im April „erfolglos um einen Ortstermin zur Einschätzung der tatsächlichen Schadenssituation gebeten“. Der HG-Vorstand hatte nämlich bezweifelt, dass auf den Forstflächen eine derart „dramatische Wildschadenssituation“ vorliege. Denn das Forstamt habe, so HG-Vorsitzender Patzer, beim Rotwild „seit Jahren die Abschusspläne nicht erfüllt und sinkende Abschusszahlen zu verzeichnen“. Auch sei etwa binnen sieben Jahren der Anteil des Forsts an der Rotwild-Jahresstrecke der HG von 25 % auf 12 % gesunken. Zudem liege der regionale Rotwildbestand „deutlich unterhalb des Zielbestandes von 360 Stück“.
Die HG sei auch, so monierte Patzer, über die Abschussfreigabe weder informiert noch angehört worden. Als die OJB nachträglich die Rotwild-Freigabe legalisierte, richtete die HG eine Eingabe an den mecklenburgischen Landwirtschaft- und Umweltminister Backhaus. Dieser, selbst Jäger, stoppte die Schonzeitfreigabe seiner eigenen Behörde. Zugleich forderte er das Forstamt Schuenhagen auf, der HG die im Abschussantrag benannten Wildschäden vorzuführen, die allem Anschein nach gar nicht existieren. „Es geht uns hier nicht darum, einen Keil zwischen Jäger und Förster zu treiben“, betonte Hans-Jürgen Patzer. Er kenne genügend Förster, die jagdlich einwandfrei handelten. Der HG-Vorstand sehe zudem nach einem Gespräch mit dem Vorstand des Landesforsts, Manfred Baum, zuversichtlicher in die Zukunft.
Auch Landesforst-Chef Baum bemühte sich, die Wogen zu glätten. „In Zukunft werden wir mit den Hegegemeinschaften noch enger zusammenarbeiten und uns besser abstimmen“, kündigte er im Gespräch mit WILD UND HUND an. Zu der offiziellen Begründung, mit der das Forstamt Schuenhagen die Aufhebung der Schonzeit beantragt hatte, wollte sich Baum jedoch nicht äußern. Denn die HG prüfe, in dieser Sache rechtliche Mittel einzulegen. Und zu einem schwebenden Verfahren könne er keine Stellung nehmen. „Wir haben einen Rechtsanwalt beauftragt, die grundsätzliche Rechtslage zu prüfen“, merkte der HG-Vorsitzende dazu an. Patzer weiter: „Wir haben Minister Dr. Backhaus jedoch versichert, gegen keine seiner Behörden juristisch vorzugehen.“ roe