Niederösterreich erlaubt für eine Dauer von drei Jahren den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen bei der Wildschweinbejagung. Das berichtet der Landesjagdverband auf seiner Internetseite. Die Maßnahme soll der Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dienen und vor Ablauf von der Landesregierung wissenschaftlich evaluiert werden.
Nachtzieltechnik – hier ein Vorsatzgerät – wird in Niederösterreich bald erlaubt.
Foto: Dirk Waltmann
Im Seuchenfall dürfen zudem auch Saufänge eingesetzt werden. Niederösterreich hat eine lange Landesgrenze mit der Tschechei, der letzte Ausbruch der ASP dort lag nur rund 80 Kilometer von Österreich entfernt. Das Bundesland steuerte mit über 26.000 Sauen im Jagdjahr 2017/18 den bei weitem größten Anteil zu Österreichs Schwarzwildstrecke bei (gut 40.000). Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur Jägerinnen und Jägern möglich, die in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen niederösterreichischen Jagdkarte waren oder einen Schulungskurs zu Nachtzieltechnik beim dortigen Jagdverband absolviert haben. Der Jagdleiter muss ebenfalls zustimmen. Die Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich auf Wildschweine angewendet werden, ansonsten drohen Strafen zwischen 2.000 und 20.000 Euro sowie der Entzug der Jagdkarte. Die Regelung soll am 21. November über eine Jagdgesetznovelle im Landtag beschlossen werden, ab Mitte Januar 2020 in Kraft treten und mit dem 31. Dezember 2023 auslaufen. vk