Der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), erwägt die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht. Nach übereinstimmenden Medienberichten sagte er am 2. Januar in Stuttgart: „Der Biberbestand nimmt so überhand, dass wir seinen Bestand mittelfristig managen müssen. Dabei müssen wir auch über die Möglichkeit nachdenken, Fallen zu stellen und ihn so zu bejagen.“
![shutterstock_768524 Biber](https://wildundhund.de/wp-content/uploads/sites/2/2017/01/shutterstock_768524.jpg)
Ob der Biber ins baden-württembergische Jagrecht kommt, bleibt abzuwarten.
Foto: Shutterstock
Laut Ministerium gibt es aktuell 3.500 Biber in Baden-Württemberg. Genaueres wird der Wildtierbericht zeigen, der 2018 erstmals publiziert wird. Die konkrete Änderung liegt allerdings beim Umweltressort. Der Landesjagdverband reagierte positiv auf den Gedankenvorstoß des Ministers: Es sei zentraler Ansatz des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), Tierarten zusätzlich unter seinen Schutz zu stellen, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann in einer Pressemeldung. Mit dem Schutzmanagement existiere ein Instrumentarium, mit dem sich naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren ließen. vk