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Jagdscheinkontrolle auch unter Corona-Bedingungen

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Zur Vorbereitung der notwendigen herbstlichen Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona haben NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen gemeinsame Empfehlungen ausgearbeitet.

Auch unter Corona-Bedingungen ist bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden eine Jagdscheinkontrolle erforderlich (Foto: Falk Haacker)

Konkretisierend sei hinsichtlich der Jagdscheinkontrolle darauf hingewiesen, dass diese in jedem Fall am Jagdtag durchzuführen ist.

Zur Kontaktminimierung sollten allgemeine Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen so weit wie möglich bereits vor dem Jagdtag (z.B. schriftlich mit der Einladung) erfolgen. Kopien/Scans von Jagdschein und Schießnachweis könnten vorab per Post/E-Mail verlangt werden. Dies könne der Vorbereitung einer dezentralen Kontrolle der Jagdscheine dienen.

Von der Kontrolle des Jagdscheins am Jagdtag selber könne der vorherige Versand aus versicherungstechnischen Gründen jedoch nicht entbinden. Dieser könne aber zum Beispiel vom Jagdleiter an Gruppenführer delegiert werden.

Die vollständigen Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier Corona-Sonderseite des Landesjagdverbandes NRW…

PM/fh


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