In der Nacht zum gestrigen Mittwoch wurde im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung ein Wolf in Niedersachsen entnommen.
Nach erster Inaugenscheinnahme des Grauhund-Kadavers handelt es sich um einen ein- bis zweijährigen weiblichen Wolf. Mitarbeiter des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) bergen den erlegten Grauhund und entnehmen genetische Proben. Mit ersten daraus resultierenden Ergebnissen zur Herkunft des Wolfes rechnen die Experten im Laufe der kommenden Woche. Weitere Untersuchungen des Kadavers erfolgen am Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Die Ausnahmegenehmigung für die Wolfsentnahme im Landkreis Nienburg/Weser sowie im Heidekreis wird vorerst ausgesetzt.
Symbolbild: AdobeStock/jimcumming88
Hintergrund
Seit dem Frühjahr 2018 war es im Territorium des Rodewalder Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen. Dabei wurden neben Schafsherden auch immer wieder Rinder angegriffen. Bei zahlreichen dieser Übergriffe auf Nutztiere war der Leitrüde des Rodewalder Rudels (GW717m) beteiligt. Dies wurde durch genetische Untersuchungen bestätigt. Am 23. Januar 2019 erteilte der NLWKN daher erstmals eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Leitrüden. Doch die Entnahme gelang nicht. Auch die Risse blieben im weiteren Verlauf des Jahres aus, sodass die Ausnahmegenehmigung nach dem 31. März 2020 nicht verlängert wurde.
Kurz danach kam es im Territorium des Rodewalder Rudels jedoch wieder zu Übergriffen auf Nutztiere. Erstmals wurden dabei auch Pferde attackiert. Bei den genetischen Analysen zu diesen Rissen kam heraus, dass zweifelsfrei Wölfe des Rodewalder Rudels die Verursacher waren. Außerdem wurden direkte Nachkommen des Leitwolfes GW717m als Beteiligte an den Rissen nachgewiesen. So kam es, dass der NLWKN am 17. Juli 2020 erneut eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Leitrüden erteilte. Diese Genehmigung wurde am 11. Dezember 2020 verlängert und ist bis zum 15. April 2021 befristet. Die durch das Rodewalder Rudel verursachten Kosten (direkte Schäden und Präventitionsleistungen) belaufen sich aktuell auf rund 1,25 Millionen Euro.
PM/ml
Bereits in der Vergangenheit wurden in Niedersachsen Wölfe auf Basis von Ausnahmegenehmigungen entnommen: