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NRW: .22 Hornet vom Tisch

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat nach Protesten aus der Jägerschaft einen Erlass zurückgenommen, der die Verwendung der .22 Hornet auf Frischlinge bis 15 Kilogramm (aufgebrochen) erlaubte.

Ab sofort müssen Büchsenpatronen für die Jagd auf Frischlinge (bis 15 Kilogramm) in Nordrhein-Westfalen eine Auftreffenergie (E 100) von mehr als 1.000 Joule haben. Damit ist der Erlass von Ende Oktober vergangenen Jahres aufgehoben.
 
In einem Interview mit WILD UND HUND hat LJV-Präsident Jochen Borchert angekündigt das Kaliber zu korrigieren (WuH 04/2009).
 
Mit dem neuen Erlass ist das Mindestkaliber für Frischlinge bis 15 Kilogramm identisch mit dem gesetzlich geltenden Mindestkaliber für Rehwild.
 
 
-hei-

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