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Thüringen – Kompromiss als Gesetz

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Landwirtschaftsministerin Birgit Keller (Linke) hat einen ersten Referentenentwurf zur Neugestaltung des Landesjagdgesetzes vorgelegt.

Kompromiss als Gesetz
Birgit Keller (Linke) präsentierte den ersten Gesetzesentwurf für das neue Jagdgesetz in Thüringen. Foto: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/chb

Vorausgegangen ist ein eineinhalbjähriger Diskussionsprozess mit Forst, Privateigentümern sowie Natur- und Umweltverbänden. Keller bezeichnete den Entwurf als Kompromiss der teils konträren Meinungen.
Danach soll etwa die Verwendung von bleihaltigem Schrot und Totschlagfallen verboten werden, die Pflichtmitgliedschaft in Hegegemeinschaften entfallen und der Abschuss von männlichem Schalenwild sich nicht mehr an Güte-, sondern ausschließlich an der Altersklasse orientieren. Der Abschuss­plan für Rehwild entfällt. Die Jagd im Landesforst soll nicht mehr ThüringenForst kontrollieren, sondern die Untere Jagdbehörde. Interessant: Schalldämpfer sollen zur Jagd zugelassen werden.
Wildernde Hunde dürften künftig nur noch auf Antrag, streunende Katzen laut Ministeriumsvorschlag erst 500 Meter von der nächsten Siedlung entfernt geschossen werden.
Laut Keller müssen die noch offenen Punkte im weiteren Verfahren entschieden werden. Dazu erfolgen nun die Anhörungen der Ressorts und des Landtagsausschusses, in denen die Verbände weiterhin ihre Positionen einbringen können. Das neue Jagdgesetz soll spätestens im Jahr 2018 verabschiedet werden.                                                       chb

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