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Bundesregierung beschließt Waffenrechtsverschärfung

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Das Bundeskabinett hält nach der Beratung am 27. Mai weiter an „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ der Privatwohnungen von Waffenbesitzern und biometrischen Waffensicherungssystemen fest.

„Die politische Diskussion nach den Ereignissen von Winnenden hat die Forderung nach verdachtsunabhängigen Kontrollen hervorgerufen“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung zur Begründung. Sie gesteht ein, dass es zu einer Einschränkung des Artikels 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) kommt.
 
Die Sicherung von Waffen durch biometrische Waffensicherungssysteme soll laut dem Gesetzentwurf per Ermächtigungsverordnung durch das Bundesinnenministerium durchgesetzt werden. Damit wäre je nach Formulierung, eine Sicherung von Waffenschränken oder sogar von einzelnen Waffen denkbar und im Ermessen des Innenministeriums.
 
Eine verbotswidrige Aufbewahrung von Waffen wird künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr sein, sondern eine Straftat.
 
 
-hei-


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