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Schweiz: Tierärztliche Hilfe für Wildtiere soll einfacher werden

1975

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) fordert anlässlich der Revision der Jagdverordnung, dass Wildtiere künftig ohne behördliche Genehmigung behandelt werden dürfen.

Die GST fordert anlässlich der Revision der Jagdverordnung, dass Wildtiere künftig ohne behördliche Genehmigung behandelt werden dürfen. (Foto: Dr. R. Hussong/vk)

Das geht aus einer Pressemitteilung der GST vom 27. April hervor. Die Tierärzte bemängeln, dass ein geschwächtes oder verletztes Wildtier, das zum Beispiel von einer Privatperson aufgefunden und zum Tierarzt gebracht wird, nach geltendem Gesetz nur mit behördlicher Bewilligung behandelt werden darf.

In Deutschland ist das anders: Tierärzte dürfen verletzten oder sonst in Not befindlichen Wildtieren helfen, ohne gegen einschlägige Gesetze zu verstoßen. Sie müssen sie auch von ihren Leiden erlösen, wenn keine Aussicht auf Rettung besteht. Für eine solche Regelung setzt sich nun auch die GST ein. Ihre Fachsektion für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin hat Anforderungen für Wildtierpflegestationen sowie die kurzfristige Unterbringung und medizinische Versorgung von Wildtieren in der Schweiz definiert. Das Papier finden Sie hier…

vk


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