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Handel mit Robbenerzeugnissen EU-weit verboten

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Seit dem 20. August gilt EU-weit ein Handelsverbot für Robbenerzeugnisse.

Von Robben werden vielfältige Erzeugnisse gewonnen. Unter anderem werden Felle, Fleisch, Öl oder Zähne zu Produkten wie Bekleidung oder Schmuck aber auch zu Lebensmitteln verarbeitet. Für den Verbraucher ist dabei oft nicht zu erkennen, dass es sich um Robbenerzeugnisse handelt. Rechtzeitig zum europaweiten Handelsverbot für solche Produkte sind auch die nationalen Durchführungsbestimmungen mit dem so genannten Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Außerdem hat die Europäische Kommission eine Verordnung mit Durchführungsvorschriften erlassen. Damit sind die Voraussetzungen für den Vollzug des Handelsverbots geschaffen. 
 
Ausnahmen von dem generellen Verbot gelten nur für Erzeugnisse aus der traditionellen Robbenjagd von Volksgruppen der Eskimos sowie für Erzeugnisse von Robben, die aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die zum alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird und die ohne Gewinnerzielungsabsicht in Verkehr gebracht werden.


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