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Abschussverbot für Rebhühner

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02.06.2014

Die obere Jagdbehörde in Rheinland-Pfalz hat für einige Gebiete ein zeitweises Abschussverbot für Rebhühner erlassen. Das Verbot gilt für die Jagdjahre 2014/2015 bis 2019/20.

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Der Bestand des Rebhuhns ist regional gefährdet. (Foto: Jürgen Weber)
Grundlage dafür ist eine landesweite Feststellung der Lebensbedingungen. Sie basieren auf aktuellen natürlichen Verbreitungsgebieten, der Population und des Habitats sowie der Zukunftsaussichten des Rebhuhns. In allen Regionen, die als „ungünstig bis schlecht“ beziehungsweise „ungünstig bis unzureichend“ eingestuft wurden gilt das Feldhuhn im Bestand bedroht.
 
Um die Besätze durch die Jagd nicht zusätzlich zu gefährden, ist in folgenden Gebieten der Abschuss von Rebhühnern zeitlich befristet verboten: Landkreis Altenkirchen, Westerwald, Trier-Saarburg, Rhein-Lahn, Germersheim, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Ahrweiler, Neuwied, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Donnersbergkreis, Mayen-Koblenz und der kreisfreien Städte Koblenz, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, Speyer, Trier, Neustadt, Mainz, Landau und Ludwigshafen.
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