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Änderung des Waffenrechts weicht Grundgesetz auf

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Am 27. Mai hat das Bundeskabinett für die Verschärfung des Waffenrechtes gestimmt. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Waffenrecht noch vor der Sommerpause durchzudrücken.

Um im Zeitplan zu bleiben, wurde die Novellierung des Waffenrechts an die Änderung des Sprengstoffgesetzes angehängt. Das hat bereits die erste Lesung hinter sich.
 
Am 15. Juni tagt der Innenausschuss mit der Expertenanhörung.
 
Obwohl vor bzw. in der gleichzeitig stattfindenden zweiten und dritten Lesung noch Änderungen in die Gesetzesvorschläge eingebracht werden können, gilt es als unwahrscheinlich, dass sich für eventuelle Änderungen eine Mehrheit findet.
Bedenklich bei der geplanten Gesetzesänderung ist, dass die Regierungskoalition Hand an das Grundgesetz legen will. Eingeschränkt werden soll Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Gegen die „verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen“ äußern prominente Verfassungsrechtler erhebliche Bedenken. Die Polizei schließt sich dem an.

Zuverlässigkeit in Gefahr!

Ihre Zuverlässigkeit riskieren Waffenbesitzer, die den Zutritt zur Wohnung verwehren, sollte eine Kontrolleinheit vor der Tür stehen. Wer künftig Waffen nicht ordnungsgemäß lagert, wird zum Straftäter. Er riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis. Allerdings muss dem Waffenbesitzer Vorsatz nachgewiesen werden.
Biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen soll das Bundesinnenministerium in einer Verordnung regeln.
Interessenvertretern legaler Waffenbesitzer bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesverfassunsgericht.
 
 
 
 
-bd-


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