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Änderungsentwurf für Bundesjagdgesetz liegt vor

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Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die geplanten Änderungen zu Schießübungsnachweis, Jägerausbildung und Jagdmunition.

Der DJV sieht die Jäger Deutschlands grundsätzlich in der Pflicht, auf Aufforstungsflächen die Jagd zum Schutz von Forstpflanzen zu intensivieren und so den Waldumbau zu fördern (Foto: Svenja Wölfinger)

Der wissensbasierte und praxisorientierte Ansatz werde ausdrücklich begrüßt. Eine vereinheitlichte Jägerausbildung und -prüfung habe der DJV ebenso gefordert wie einen Mindestumfang für den Unterricht in Jagdschulen. Dieser soll nun bei 130 Stunden liegen, hinzu käme die Schießausbildung. Ebenfalls positiv bewertet der DJV die geplante bundesweite Einführung eines Schießübungsnachweises.

Über den Koalitionsvertrag hinaus würden geplante Änderungen des Bundesjagdgesetzes gehen, die laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft “einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen”. Zu diesen Punkten würden die Gremien des Dachverbandes der Jäger derzeit beraten.

Der DJV sieht die Jäger Deutschlands grundsätzlich in der Pflicht, auf Aufforstungsflächen die Jagd zum Schutz von Forstpflanzen zu intensivieren und so den Waldumbau zu fördern. Forstliche Schutzmaßnahmen seien allerdings ebenso notwendig. Ein Waldumbau nur mit dem Gewehr funktioniere nicht.

PM / fh

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