Wegen der drohenden ASP hat nun auch der Bundesrat den gesetzlichen Änderungen am Bundesjagd- und Tiergesundheitsgesetz zugestimmt, nachdem Ende September der Bundestag diese beschlossen hatte.
Der Bundesrat hat den Änderungen am Bundesjagd- und Tiergesundheitsgesetz zugestimmt.
Foto: Pixabay
In Kürze wird auch auf Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes die Schweinepestverordnung angepasst. Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist noch mal daraufhin, dass für die Meldung von verdächtigen Wildschweinkadavern sich das Tierfund-Katastar besonders eignet: tiefund-kataster.de (WuH berichtete). Aufgrund der hohen Verschleppungsgefahr sollte der Jäger eine potenziell an ASP verendete Sau unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständigen Behörden informieren, so der DJV (s. WuH 20/2018, S. 24). aml