Die baden-württembergischen Minister für Umwelt, Franz Untersteller, und für Landwirtschaft, Peter Hauk, haben am 15. Oktober ein gemeinsames Eckpunktepapier zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ veröffentlicht, das diesem relativ weit entgegenkommt.
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde vorerst ausgesetzt.
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Zugleich haben laut Medienberichten die Gegenwehr von Landwirten wie auch die Kritik des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, Bündnis 90/Die Grünen, dazu geführt, dass die Initiatoren das Volksbegehren nicht weiter verfolgen wollen. Die Minister haben in ihrem Papier beispielsweise das geforderte Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten für 2022 in Aussicht gestellt. Für den Moment soll der Pestizideinsatz auf geschützten Flächen, wie in Naturschutz- und Natura2000-Gebieten, reglementiert werden und nur in Privatgärten verboten sein. Die geforderte Reduktion chemisch-synthetischer Mittel um knapp die Hälfte peilen die Minister für 2030 an. Weiter sieht das Papier vor, den Erhalt der Artenvielfalt ins Naturschutzgesetz aufzunehmen, den Biotopverbund für die Kommunen sowie die Anlage von Lebensraumstrukturen und ökologischen Flächen vorzuschreiben und Streuobstwiesen besser zu fördern und zu schützen. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsflächen wird ein landesweites Kataster für naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffe angelegt. Des Weiteren gibt es viele unterstützende Einzelmaßnahmen. Bis 2030 soll auch der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent ausgebaut werden, wobei das Land mit seinen eigenen Domänen in Vorleistung gehen will. Die Minister wollen zudem ein Dialogforum Landwirtschaft und Naturschutz einrichten. vk