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Baden-Württemberg: Fütterungskonzeptionen greifen

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Ab dem 1. Februar greifen die ersten Fütterungskonzeptionen. Laut Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist die Fütterung von Schalenwild verboten, Ausnahmen sind für eine festgeschriebene Gebietskulisse im Schwarzwald aber auf Vorlage einer solchen Fütterungskonzeption hin möglich.

Fütterungskonzeptionen
Silage für die Rehe. Foto: Ignaz Stösser

Wie das Ministerium für Ländliche Entwicklung mitteilte, wurden bislang 21 Konzeptionen gemeldet, davon sieben Ablenkfütterungen für Schwarzwild, vier Fütterungskonzeptionen für Rot- oder Damwild und zehn für Rehwild. Im Hegering Gammertingen beispielsweise beteiligten sich 31 Reviere mit über 11.000 Hektar Fläche – 1.500 Hektar wären vorgeschrieben. 50 Fütterungsstandorte wurden festgelegt. Problematisch sei, dass rund um jede Fütterung auf 28 Hektar die Jagd ruhen müsse, so Hegeringleiter Karl Götz. Das schließe kleine Waldstücke aus, behindere zudem die Schwarzwildjagd und führte deshalb letztlich zu einer veränderten Standortwahl. Der Hegeringleiter hat zwischen Juni 2016 und Januar 2017 an der Konzeption gearbeitet. Sie gilt nun für sechs Jahre. vk

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