Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 5. Februar die Klage eines Jägers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarten zurückgewiesen, der in den Jahren zuvor mehrmals alkoholisiert am Steuer aufgefallen war (Az.: 21 CS 18.2168).
Alkohol am Steuer wurde einem bayerischen Waidmann zum Verhängnis.
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Auch wenn eine Alkoholabhängigkeit nicht nachgewiesen sei, so das Argument, könnten die Fakten im Rahmen einer Gesamtschau die Bedenken gegen eine persönliche Eignung begründen.
Der Mann, der seit 1977 Jäger ist und 15 Schusswaffen besaß, war erstmals 1997 betrunken im Verkehr aufgefallen. 2005 und 2010 wurde er mit je rund 1,5 Promille im Straßenverkehr von der Polizei dingfest gemacht und einmal auch verurteilt. Seine Waffenbesitzkarten wurde ihm daraufhin vom Landratsamt entzogen. Allerdings erhielt er sie 2012 zurück, nachdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigte, dass er inzwischen komplett auf Alkohol verzichtete.
2015 und 2016 wurde er erneut beim Autofahren überprüft. Dabei wurden jeweils geringe Alkoholmengen nachgewiesen. Das Landratsamt forderte den Mann noch einmal zu einem medizinischen Gutachten auf, das dort nicht eintraf, so dass die Behörde im August 2018 seine Waffenbesitzkarten widerrief. Den Eilantrag des Jägers gegen diesen Entzug mit dem Argument, eine Alkoholabhängigkeit sei nicht nachzuweisen, lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg ab. Dagegen klagte der Jäger beim Verwaltungsgerichtshof. vk