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Bayern: Hund schießt auf Jäger – WBK entzogen

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Ein Schuss, der sich im November 2016 aus einer Waffe löste, brachte einen Jäger aus dem Landkreis Pfaffenhofen nicht nur eine Verletzung am Arm sondern auch den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ein.

Die geladene Waffe und sein Hund im Auto wurden einem bayerischen Jäger fast zum Verhängnis und kosteten ihn die Waffenbesitzkarte (Symbolbild).
Foto: Tobias Thimm

Die Waffe hatte im Auto gelegen, während der Jäger außerhalb seines PKW mit einer Spaziergängerin sprach. Vermutlich betätigte der Hund des Jägers den Abzug. Das Verwaltungsgericht München wies im Februar die Klage des Mannes gegen den Entzugsbescheid seiner Waffenbesitzkarte ab (Az: M 7 K 17.1943).
Das Gericht folgerte, dass die Waffe geladen und ungesichert im Pkw gelegen habe. Der Jäger gab an, sie sei unterladen gewesen. „Für einen Jäger gehört es zu den grundlegenden Obliegenheiten, bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ein Jagdgewehr selbst dann nicht schussbereit mitzuführen, wenn eine solche Fahrt (z. B. Pirschfahrt) Teil der Jagdausübung ist“, argumentierte das Gericht. Als schussbereit gelte auch eine unterladene Waffe. Gerade Pirschfahrten im unwegsamen Gelände wie auch die Mitnahme eines Hundes rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts die strenge Auslegung. Der Jagdschein des Mannes ist abgelaufen und wurde vom Landratsamt nicht mehr verlängert. Nun ist auch die Waffenbesitzkarte weg. Der Jäger hat noch die Möglichkeit, Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. vk

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