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Bayern: Schonzeitvergehen im Staatsforst

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Nur wenige Tage, nachdem der Plan des Staatsforstunternehmens BaySF, erlegtes Wild im Wald liegen zu lassen (WuH berichtete), für Aufruhr unter der bayerischen Jägerschaft gesorgt hatte, haben nun Spaziergänger im Staatswald ein erlegtes Stück Rotwild gefunden und dies bei der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen angezeigt. Laut Polizei handelte es sich dabei um ein säugendes Alttier.

Spaziergänger fanden das verendete führende Alttier.
Foto: privat/vk

Um den Schützen zu ermitteln, kontrollierten die Beamten unter anderem das Wildeingangsbuch der nächstgelegenen Wildkammer im BaySF-Betrieb Oberammergau. Anhand dessen konnte ein ehemaliger Förster identifiziert werden, der einen Begehungsschein in dem Gebiet hat und zum betreffenden Zeitpunkt ein Schmaltier in der Kammer angeliefert hatte. Laut Polizei sei er geständig, auch das Alttier erlegt zu haben. Seiner Version zufolge habe er am 19. Juni auf ein Schmaltier geschossen, das in eine Dickung absprang. Als kurz darauf wieder ein weibliches Stück aus dieser Dickung zog, glaubte er, dasselbe Stück vor sich zu haben und schoss erneut. Allerdings wies das von ihm als Schmaltier in die Wildkammer gelieferte und später bei der Fleischbeschau als nicht führendes Alttier identifizierte Stück nur einen einzelnen Schuss auf. Infolgedessen habe er am Folgetag auf das erste Stück nachgesucht, allerdings erfolglos.

Spaziergänger fanden dann das führende Alttier am 21. Juni rund 200 Meter von der besagten Dickung entfernt. Es war laut Polizei vermutlich spitz von vorn beschossen worden, da ein Ein- aber kein Ausschuss vorhanden war. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Schonzeitvergehen an die Staatsanwaltschaft München II weitergeleitet. Der Schütze wird sich zudem wegen Verstoßes gegen den Muttertierschutz verantworten müssen. Unbestätigten Berichten zufolge habe er darüber hinaus im Wildeingangsbuch fälschlicherweise seinen Sohn als Erleger eingetragen.

vk

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