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Bayern: Wildernde Hunde erschossen – Jäger verurteilt

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Ein Jäger, der im Juli 2019 zwei Hündinnen nach dem Wildern erschossen hat, ist vom Amtsgericht Augsburg am 2. Oktober wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin zu 4 500 € Geldstrafe verurteilt worden. (AZ: 24 CS601JS111044/19)

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Jäger u.a. wegen strafbarer Tiertötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Foto: Pixabay

Laut Bericht des „Merkur“ waren die Hunde, die im Revier wilderten, dem Jäger schon rund ein Jahr lang ein Dorn im Auge. Als er sie einmal bei der Rückkehr zum Wohnsitz ihrer Besitzerin erwischte, erschoss er einen, den anderen traf er nicht tödlich. Laut Gerichtsmeldung gab er ihm dann im Beisein der Besitzerin einen Fangschuss. Die Hundehalterin erlitt einen Schock. Der Jäger wurde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Ursprünglich sollte er eine Geldstrafe von 3 300 € zahlen, hatte dagegen aber Einspruch eingelegt und erhielt nun eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 €. Der Richter begründete sein Urteil unter anderem damit, dass der Jäger die Hunde nicht unmittelbar beim Wildern, sondern erst danach erschossen habe – das ist vom Jagdgesetz nicht gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. vk


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