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Berichtigung Meldung Tollwutverordnung

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Leider hat sich in der WILD UND HUND Ausgabe 21 in der Rubrik „Kurz und Bündig“ in der Meldung zur neuen Tollwutverordnung ein Fehler eingeschlichen.

Wir berichteten, dass die Jagdausübungsberechtigten, alle erlegten oder eingegangenen Füchse, Marderhunde und Waschbären einer virologischen Untersuchung zuzuführen hätten. Dies entspricht NICHT der neuen Verordnung. Vielmehr müssen kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären und verendet aufgefundene Stücke untersucht werden.
 
Wir bitten für diesen Fehler um Entschuldigung.
 
Die Bundesratsdrucksache finden Sie hier….


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