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Berufungsverhandlung gegen Wolfsschützen

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Vor dem Landgericht Lüneburg läuft zurzeit die Berufungsverhandlung gegen den Jäger W., weil er auf einen todkranken Wolf geschossen hat.

Landgericht Lüneburg
Foto: Markus Hölzel
Laut Obduktion an der Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte der erste Schuss eines anderen Schützen den Lendenwirbel zertrümmert und das Rückenmark durchtrennt. Laut Gutachten wäre der Wolf auf keinen Fall mehr zu retten gewesen.
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass gegen meinen Mandanten überhaupt Anklage erhoben worden ist, weil er letztlich das getan hat, was notwendig war“, sagte Rechtsanwalt Bernhard Kurmann nach Verlassen des Gerichtssaales. Der Fangschuss auf den Wolf wäre allein aus Gründen des Tierschutzes erforderlich gewesen.
Am Rande der Verhandlung wurde verlautbart, dass es dem anderen Schützen Heinrich H., der dem Wolf den Rückenschuss beigebracht hatte, wieder besser gehe. Dieser war schwer erkrankt und verhandlungsunfähig, so dass die beiden Verfahren voneinander getrennt geführt werden. Eventuell kommt es hier doch noch zur Verhandlung.
mh

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