Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGRM) zeigt erste Auswirkung bei Grundeigentümern.
In Bielefeld knüpft ein Grundbesitzer an die Rüge des EGMR am deutschen Jagdrecht an (siehe WILD UND HUND-Meldung vom 26.Juni 2012). Nach Angaben der Lippeschen Landeszeitung will Alexander von Spiegel, Eigner von etwa 25 Hektar Grünland und selbst Jagdscheininhaber, keine Jagd mehr auf seinem Besitz dulden. Jürgen Kley, Leiter der Unteren Jagdbehörde in Bielefeld, gab im Gespräch mit WILD UND HUND an, dass ein entsprechender Antrag eingegangen sei und auf Eis läge, solange die Rechtslage in Deutschland unverändert ist. red