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Blaue Reflektoren in RHEINLAND-PFALZ erlaubt

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Farbige, insbesondere blaue beziehungsweise blau-weiße Halbkreisreflektoren sind besonders wirksam, Wild vor dem Straßenverkehr zu warnen, und seit 2011 auch in Rheinland-Pfalz erlaubt.

Bei der Anbringung sind jedoch einige Regeln zu beachten, die nicht allen Jägern bekannt sind: Die Leitpfosten dürfen in ihrem charakteristischen Erscheinungsbild nicht verändert werden, das Gesamtgewicht des Reflektors darf 100 Gramm nicht überschreiten, und sie dürfen nicht an Leitpfosten mit elektronischen Geräten, die das Fahrzeugaufkommen zählen, angebracht werden.
Das Verfahren, Wildwarnreflektoren an Straßen anzubringen, die durch das Revier führen, ist einfach: Nach einer Anfrage seitens des Pächters wird ein Nutzungsvertrag.pdf aufgesetzt. Die Kosten für die Reflektoren und ihre Montage trägt die Jagdseite.

 

 

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