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„Bleifrei“ ist Bundeskompetenz

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Ein flächendeckendes Verbot bleihaltiger Munition kann nicht auf Länderebene ausgesprochen werden.

Darauf machte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Brief an die Landesministerien aufmerksam. Es unterstrich die Bundeskompetenz bezüglich der Verwendung von Munition und Waffenart bei der Jagd  (§19 Abs. 1 Nr. 2). Die Ermächtigung der Bundesländer, von diesem Paragrafen abzuweichen (§19 Abs. 2 BJagdG), erstrecke sich nur auf die Waidgerechtigkeit und den Tierschutz. Da die erforderliche Mindestzahl der zu beprobenden erlegten Wildkörper noch nicht erreicht sei, könne sich der Bund derzeit nicht für oder gegen Blei-Munition entscheiden.
 
 
sb


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