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Bleifreie Geschosse auf Kugelanlagen

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Die Verwendung von bleifreien Geschossen auf Schießständen kann unter Umständen strafrechtlich relevant sein.

Und zwar dann, wenn Schießstätten waffenrechtliche (oder auch immissionsrechtliche) Genehmigungen haben, in denen die zugelassenen Geschossmaterialien genau definiert sind. Dies ist bei circa 50 Prozent der deutschen Schießständen der Fall, so der Bundesverband Schießstätten e. V. (BVS).
 
Wenn die Genehmigung so abgefasst ist, dass die Verwendung bleifreier Geschosse nicht zulässig ist, hat der Betreiber der Anlage Sorge zu tragen, dass auch keine bleifreie Munition verwendet wird. Ausnahmen sind ausgeschlossen.
 
Der BVS rät Anlagenbetreiber, die Nutzer durch Aushänge über erlaubte Geschosse aufzuklären.   
 
red.


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