Brandenburgs Jäger dürfen demnächst wie bisher schon die Forstbeamten im Land Schalldämpfer auf der Jagd einsetzen. Das Brandenburger Innenministerium bestätigte auf Anfrage von WILD und HUND die Nachricht der Genehmigung.
(Foto: Martinsohn/DJV) |
Allerdings ist es bisher nur eine mündliche Ankündigung, der eigentliche Erlass liegt noch nicht schriftlich vor, wird aber nach Auskunft einer Ministeriumssprecherin noch in diesem Dezember veröffentlicht. Wir sind froh, dass das Innenministerium nun unseren Argumenten gefolgt ist”, sagte Dr. Dirk Wellershoff, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg. Jeder Jäger muss als mündiger Bürger selbst entscheiden dürfen, wie er sein Gehör und das seiner Mitjäger schützt.”
Beantragen können die Jäger den Schalldämpfer bei der jeweiligen Waffenbehörde, die sonst auch die Waffenbesitzkarten ausstellen. Die Forstbediensteten, die bisher nur bei dienstlichen Jagden den Schalldämpfer einsetzen durften, können ihr Gehör jetzt auch bei Privatjagden entlasten.
uao