Die Brandenburger Kenia-Koalition will das Landesjagdgesetz novellieren. „Vordringliches Ziel muss die Minimierung der Wildschäden sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag, den SPD, CDU und Grüne am 25. Oktober in Potsdam vorgestellt haben. Ein „flächendeckendes Schadensmonitoring“ bildet laut Koalitionspapier künftig die Grundlage der Abschusspläne. Aus Sicht des Landesjagdverbands (LJV) Brandenburg geben die jagdlichen Passagen des Vertrags „großen Anlass zur Sorge“.
Laut DVO sind bereits überhöhte Wildbestände vorhanden, wenn diese natürliche oder künstliche Verjüngung verhindern.
Foto: Michael Breuer
Überhöhte Wildschäden liegen laut neuer Durchführungsverordnung (DVO) zum Brandenburger Jagdgesetz in der Regel dann vor, wenn der Wildbestand eine künstliche oder natürliche Verjüngung von Kiefer, Rotbuche, Stiel- und Traubeneiche sowie Birke und Eberesche ohne Schutzvorrichtung nicht zulässt. LJV-Geschäftsführer Matthias Schannwell erklärte auf Anfrage von WuH, dass diese Liste von sogenannten „Hauptbaumarten“ nun möglicherweise noch erweitert werde. Zu befürchten sei, „dass das wiederkäuende Schalenwild dann zum Waldvernichter Nr. 1 degradiert wird“.
Die Spitze des Potsdamer Landwirtschafts- und Umweltministeriums soll nach den Plänen der Koalition von den Grünen besetzt werden. Dies lässt laut LJV ebenfalls „vieles befürchten, jedoch nichts Gutes“. Tatsächlich sieht der Koalitionsvertrag vor, dass das künftige Jagdgesetz unter anderem auch „den Tier- und Artenschutz“ verbessern soll. Dies ging bei „grünen“ Ministerien meist mit längeren Schonzeiten für Raub- und Federwild, tiefen Eingriffen bei der Fallenjagd und der Aushöhlung des Jagdschutzes einher. roe