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Brandenburg: Rehkitze und Ricken nun schon ab 1. August frei

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Rehkitze und Ricken können in Brandenburg schon ab 1. August erlegt werden. Dies ermöglicht die neue Brandenburger Durchführungsverordnung Jagd (DVO), die am 5. Juli in Kraft getreten ist. Dieser frühe Jagdbeginn zielt offensichtlich zusammen mit einer neuen Abschussplanung und dem körperlichen Nachweis erlegten Wildes auf die Reduzierung von Verbiss-Schäden ab.

Durch die neue DVO in Brandenburg können jetzt Rehkitze und Ricken ab dem 1. August bejagt werden.
Foto: Shutterstock

In den anderen Bundesländern – außer in Sachsen – beginnt die Jagd auf Kitze und Ricken erst am 1. September. Den Hintergrund der Brandenburger Neuregelung bildet die Vorgabe der DVO, dass „eine erhöhte Wildschadenssituation im Wald in der Regel dann vor(liegt), wenn der Wildbestand eine flächige, mindestens einen Hektar große künstliche Verjüngung oder eine natürliche Verjüngung“ von Kiefer, Rotbuche, Stiel- und Traubeneiche Birke sowie Eberesche nicht zulässt. Dieser „erhöhten Wildschadenssituation“ soll durch einen höheren Abschuss begegnet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht die Vorverlegung des Jagdbeginns für Rehkitze in Sachsen und Brandenburg auf den 1. August aus Tierschutzgründen kritisch. „Die Jagdzeit wird damit zu lang, Wild braucht im Jahresverlauf Ruhe. Zudem ist gerade im August die Bindung von Ricke und Kitz noch sehr eng“, erklärte DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald gegenüber WILD UND HUND.

Beim Rot-, Dam- und Muffelwild können zudem einjährige Stücke beiderlei Geschlechts schon ab 15. April bis zum 15. Januar erlegt werden. Ferner ermöglicht die DVO den Einsatz von Nachtsichtgeräten und künstlichen Lichtquellen beim Erlegen von Schwarzwild, sofern die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. roe

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