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Deutscher Jagdverband: Keine Ausgangssperre für Jäger

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Der Deutsche Jagdverband fordert: Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung unter anderem nächtliche Ausgangssperren einführen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte gelten sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt in diesem Zusammenhang davor, die nächtliche Einzeljagd zu verbieten. Diese ist wichtig für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden während der Vegetationsperiode.

Absperrband vor einem im Wald pirschenden Jäger
Foto: AdobeStock / romankosolapov, bluedesign

Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine entsprechende Klarstellung pro Jagd im Gesetzentwurf gefordert. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren ausgenommen werden sollte. Dies ist auch in entsprechenden Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise explizit umgesetzt.

Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.  Dazu gehört nach Auffassung des DJV auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein.

Die Jagd auf Reh- und Rotwild, sowie Dam- und Muffelwild leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Forstwirtschaft und trägt zum dringend erforderlichen Waldumbau bei. Sie leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhütung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Auch die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist erforderlich, um massive Schäden zu verhindern: Die Nutria unterhöhlt beispielsweise Entwässerungsgräben oder Deiche. Aus Tierschutzgründen ist auch die Nachsuche bei Wildunfällen weiter erforderlich. Es kommt hinzu, dass in der Nachtzeit nur die Einzeljagd ausgeübt wird, bei der kein Infektionsrisiko besteht.

PM


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