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DJV stellt Strafanzeige gegen PETA

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Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat gestern Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen die Tierrechtsorganisation PETA gestellt.

PETA
PETA hatte gegen mehrere ordnungsgemäß durchgeführte Jagden Strafanzeige gestellt.
Foto: DJV

Wie der DJV mitteilt, hat die Organisation nach eigenem Bekunden im Jahr 2016 mindestens 16 Strafanzeigen gegen ordnungsgemäß durchgeführte Jagden gestellt. Die Begründung von PETA: Es läge kein vernünftiger Grund für die Jagd vor.  Damit beschäftigten die Tierrechtler regelmäßig die Staatsanwaltschaft mit falschen Verdächtigungen. Ermittlungsverfahren wurden jedoch immer wieder eingestellt. Zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung ist es nach Informationen des DJV nie gekommen. „Dieser reine PR-Gag von PETA beschäftigt regelmäßig und grundlos die Behörden. Die PETA-Anzeigen haben nur einen Zweck: Die legale Jagd und die Beteiligten in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph ­Müller-Schallenberg.

Dem DJV liegt ein juristisches Gutachten vor, in dem eine Reihe von Punkten dafür sprächen, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinnützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. Führende Persönlichkeiten dieser Organisation seien in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden (wobei das Verfahren in zweiter Instanz nach § 153 a StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden sei). red.

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