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Edelwildhege der Zukunft

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P R O J E K T „ R O T W I L D L E B E N S R Ä U M E I N S A C H S E N “

Im Freistaat ist man neue Wege gegangen, um Rotwild zu bewirtschaften. PROF. SVEN HERZOG berichtet über ein Projekt, das Schule machen könnte.

Über zwei Jahre haben Vertreter verschiedener Interessengruppen in mehreren moderierten Arbeitskreisen ein Konzept zur zukünftigen Rotwildbewirtschaftung in Sachsen erarbeitet. Zur Mitarbeit am Projekt „Rotwildlebensräume in Sachsen“ war einbreites Spektrum an Gruppen eingeladen: neben dem Landesjagdverband Sachsen, dem Ökologischen Jagdverband und dem Staats betrieb Sachsenforst auch Landnutzer- und Naturschutzverbände sowie Jagdbehörden und der Tourismusverband. Auf diese Weise ist es erstmals gelungen, in einer äußerst konfliktträchtigen Thematik wie der Schalenwild-bewirtschaftung alle Interessengruppen von Anfang an aktiv miteinzubeziehen und gemeinsam Konzepte zu entwickeln.
Die in dieser Form absolut neue Art der Zusammenarbeit aller Beteiligten bei unabhängiger wissenschaftlicher Beratung im Hintergrund erlaubte es, das fachlich anspruchsvolle Thema von „un-ten nach oben“ zu erarbeiten, statt – wie bislang meist üblich – „von oben“ zu verordnen. Die Themen der Arbeitskreise wurden durch die einzelnen Interessengruppen bestimmt. Jeder hatte die Möglichkeit, die drei für seine Organisation wichtigsten Punkte zu benennen. Dies führte dazu, dass sich die Bereiche „Rotwildgebiete“, „Rolle der Hegegemeinschaften“, „Bestandserfassung“ und „Jagdzeiten“ als Kernthemen herauskristallisierten und intensiv in professionell moderierten Arbeitskreisen diskutiert wurden. Weitere Anregungen, die die Teilnehmer eingebracht hatten, wurden von einem unabhängigen Expertenteam der Technischen Universität Dresden gesammelt, aufbereitet und ebenfalls in das Konzept integriert. Als Resultat liegen nun wichtige Eckpunkte für ein tragfähiges, fachlich fundiertes Bewirtschaftungskonzept für das Rotwild vor, das jederzeit in Gesetze und Verordnungen einfließen kann. Rotwild befindet sich in vielen Bundesländern in einer ausgesprochen schwierigen Lage. Mancherorts erfüllt es Kriterien der Roten Listen. Schuld sind Landschaftszerschneidung und die Begrenzung auf sogenannte Bewirtschaftungsgebiete. Hinzu kommt, dass es sich bei den Rotwildbewirtschaftungs-gebieten um waldreiche Regionen handelt. Wurden diese früher nur als Sommereinstände genutzt, besiedelt sie das Edelwild heute ganzjährig. Große Teile Sachsens sind derzeit rotwildfrei oder werden nur gelegentlich von einzelnen Stücken zeitweise besiedelt oder durchwandert. Aus rechtlicher wie aus biologischer Sicht ist diese Situation verbesserungsbedürftig. Darüber hinaus existieren weitere Probleme: lange Jagdzeiten bis in den Winter hinein, eine kleinflächige, revierweise Abschussplanung und -erfüllung bei fehlenden oder unsicheren Daten zu den Beständen sowie mangelnde fachliche
Jagdpraxis. Folgende Empfehlungen wurden aus dem Projekt entwickelt: In Zukunft soll in Sachsen auf festgeschriebene Rotwildgebiete verzichtet werden. Flächen- deckende Bejagungspläne sollen sie ersetzen. Ein noch zu erarbeitendes Netz an Wanderkorridoren für große Säugetiere mit der Leitart Rotwild wird diesen Ansatz unterstützen. Der landesweite Bestand soll auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden. Rotwild erhält durch diese Maßnahmen Gelegenheit, seinen Lebensraum weitgehend frei zu wählen. Gleichzeitig bleiben die Interessen von Land- und Forstwirtschaft gewahrt.
Weiterer Diskussionspunkt waren die Schusszeiten. Das wildbiologische Argument für einen Verzicht auf die Bejagung von Mai bis Juli ist die Aufzuchtzeit des Jungwildes, aber auch die Tatsache, dass in dieser Zeit einjährige Stücke häufig ihr Einstandsgebiet verlassen, wodurch ein genetischer Austausch gefördert wird. Darüber hinaus ist eine Bejagung von Schmaltieren in dieser Zeit aus Tierschutzgründen (Verwechslungsgefahr mit führenden Alttieren) abzulehnen. Als tragfähiger Kompromiss für die Praxis wird daher eine Jagdzeit auf sämtliches Rotwild (Ausnahme: führende Alttiere) von August bis Dezember empfohlen. Bezüglich der Hegegemeinschaften wurde vor allem die Frage der Pflichtmitgliedschaft der Reviere sowie die Frage des Gruppenabschussplanes diskutiert. Eine Pflichtmitgliedschaft wäre nur umzusetzen, wenn die Hegegemeinschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts wären. Dadurch könnten ihnen zahlreiche Aufgaben übertragen werden. So zum Beispiel auch hoheitliche, wie die Abschussplanung – inklusive der Genehmigung und Kontrolle. Außerdem wäre eine großräumige Bewirtschaftung garantiert, da einzelne Reviere sich nicht ausschließen könnten. Allerdings bringt die Zwangsmitgliedschaft eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen mit sich. Zusätzliche Kontrollinstrumente gegen die Interessen Einzelner würden zudem auch diejenigen treffen, die sich rechtskonform verhalten. Wenn beispielsweise der körperliche Nachweis zur Pflicht gemacht wird, trifft der höhere Aufwand die ehrlichen Jäger ebenso wie die „schwarzen Schafe“. Auch wenn es unterschiedliche Ansichten über die Frage der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gab, waren sich doch alle Beteiligten einig: Die Rolle der Hegegemeinschaften soll in Zukunft gestärkt werden. Dies würde sich insbesondere in der gesetzlichen Verankerung des sogenannten Gruppenabschussplanes manifestieren. Die damit verbundene großräumigere Bewirtschaftung ist aus wildbiologischer Sicht für das Rotwild ausgesprochen sinnvoll.
Dennoch steckt hier der Teufel im Detail, das heißt im rechtlich korrekten und jagdpraktisch sinnvollen Umsetzen dieser Idee. Ein Grundproblem ist beispielsweise durch die Möglichkeit eines bewusst fehlerhaften revierweisen Überplanens mit dem Ziel, Trophäenträger höherer Altersklassen zu erlegen, gegeben. Neben der Bejagungsplanung gibt es weitere Möglichkeiten, die Mitgliedschaft in der Hegegemeinschaft attraktiv zu gestalten. So könnten die Wildbestandserfassung, revierübergreifende Fütterungskonzepte in Notzeiten, jagdliche Öffentlichkeitsarbeit, Modelle der Wildbretvermarktung, das Konkretisieren und Ergänzen gesetzlicher Vorschriften zur Bejagungsplanung und vieles mehr in der Verantwortung der Hegegemeinschaft liegen. Im Übrigen erscheint es fachlich sinnvoll, eine Hegegemeinschaft nicht nur für Rotwild, sondern für alle vorkommenden Wildarten zu definieren. Neben einer enormen Verwaltungsvereinfachung würde dieses Vorgehen das Verantwortungsbewusstsein, aber auch die Kompetenz der Jäger beispielsweise auch für gefährdete Arten, wie Raufußhühner oder große Prädatoren, stärken. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist allerdings ein hohes fachliches Niveau der handelnden Personen. Dies ist derzeit noch ausgesprochen uneinheitlich, sodass ein umfassendes Weiterbildungsangebot bereitgestellt werden sollte.

Beim Thema Rotwildjagd während der Nacht herrscht aus wildbiologischer beziehungsweise jagdkundlicher Sicht Einigkeit, dass diese kontraproduktiv ist. Dementsprechend sollte die Nachtjagd auf Rotwild generell verboten werden. Eine große Meinungsvielfalt herrscht zur Frage der Wildfütterung im weitesten Sinne. Dabei müssen wir zwischen Notzeitfütterung, Ablenkfütterung und Kirrung klar unterscheiden (siehe Kasten). Interessant ist, dass hinsichtlich des Kirrens, ebenso wie bei den Jagdzeiten, sowohl unter den Diskussionsteilnehmern als auch innerhalb der Interessengruppen die Meinungen auseinandergingen. Der zu diesem Thema in dieser Form erstmals in Deutschland gewählte Projektansatz, von Anfang an alle betroffenen Interessengruppen an einen Tisch zu bringen, war erfolgreich. Es wird sich jedoch erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, ob Verbände und Interessengruppen weiterhin zu den gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen stehen, wer wirklich an einer Lösung und wer nur an der Aufrechterhaltung eines Konflikts interessiert ist. Es bleibt zu hoffen, dass es zukünftig gelingt, schwierige Themen, wie etwa Fragen der Schalenwildbewirtschaftung oder des Umgangs mit Großprädatoren, so zu bearbeiten, dass für alle Beteiligten akzeptable Lösungen gefunden werden können.

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