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Feuerwaffen-Richtlinie: EU-Parlament und Rat einigen sich auf Reform

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Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben gestern (Dienstag) eine vorläufige politische Einigung zur Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie erreicht. Die vorläufige Einigung muss nun noch formell von Rat und Parlament beschlossen werden.

Hatte sich mehr erhofft: EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
Foto: Factio popularis Europaea/ www.flickr.com/photos/eppofficial/12995014393/

Sie sieht unter anderem ein Verbot automatischer Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden vor. Sammler und Museen werden in die Richtlinie einbezogen und müssen künftig wie auch Privatpersonen Genehmigungen für den Erwerb von Feuerwaffen vorlegen.

Es werde Regeln zur Deaktivierung von Feuerwaffen und zum Internet-Handel mit Waffen geben. So könne es beispielsweise eine Identitätsprüfung durch Händler oder Behörden bis zur Waffenübergabe nach Online-Käufen geben, erklärt Hans Herbert Keusgen vom Forum Waffenrecht.

Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten soll verbessert werden. Für Jäger in Deutschland ändere sich nichts Konkretes, sagt Keusgen gegenüber WILD UND HUND. Die deutsche Gesetzgebung erfülle die von der EU geforderten Standards. Allerdings müssten andere Mitgliedstaaten diese erst erreichen.

Die Reform enthält allerdings nicht alle Vorschläge der Europäischen Kommission. Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker erklärte, die Kommission habe hart um ein ambitioniertes Verhandlungsergebnis gerungen und „wäre gern über die erzielte Einigung hinausgegangen“. Dennoch sei die Übereinkunft ein „Meilenstein für die Waffenkontrolle in der EU“.

Ein ursprünglicher Vorschlag der EU-Kommission sah vor, alle waffenrechtlichen Erlaubnisse auf fünf Jahre zu befristeten, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests einzuführen und halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien zu verbieten. Diese als „Enteignung“ kritisierte Idee war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden.

Die Europäische Kommission hatte nach den Anschlägen von Paris im November 2015 vorgeschlagen, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren, sie besser zurückzuverfolgen und ihren Besitz strenger zu kontrollieren.

Die Kommission bedauere, dass Parlament und Rat einige Teile der ursprünglichen Vorschläge nicht übernommen haben. Die Kommission hätte ehrgeizigere Vorschläge hinsichtlich eines Verbots der gefährlichsten halbautomatischen Waffen gemacht (inklusive aller halbautomatischen Waffen des Typs AK47 und AR15). Sie wollte zudem die Magazinkapazität für halbautomatische Waffen auf 10 Schuss beschränken. sj

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