Anbaudiversifizierung: Es müssen mindestens zwei Ackerkulturen bei 10 bis 30 Hektar (ha) Ackerfläche und drei Kulturen bei mehr als 30 ha Fläche angebaut werden, wovon die Hauptfrucht höchstens 75 Prozent der Ackerfläche und eine Kultur mindestens fünf Prozent ausmachen muss.
Schaffung von Ökologischen Vorrangflächen auf fünf Prozent der Ackerfläche bei Betrieben über 15 ha Ackerfläche, mit der Option zur Erhöhung auf sieben Prozent in 2017 nach Prüfung durch die Kommission (die das bereits befürwortet hat). Kurzumtriebsplantagen, Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen, Pestizide und Mineraldünger sind bislang leider noch möglich.
Die Einführung von Gewichtungsfaktoren für die anrechnungsfähigen Kulturen wurde in die Zuständigkeit der Kommission übertragen. Betriebe mit mehr als 75 Prozent Grünlandanteil sind freigestellt; die ÖVF können auch auf regionaler oder betriebsübergreifender Ebene umgesetzt werden.