Mit einem umfangreichen Fragenkatalog an die niedersächsische Landesregierung hat der CDU-Landtagsababgeordnete Ernst Ingolf Angermann auf vermehrte Berichte über Nahkontakte zwischen Menschen und Wölfen reagiert.
Vor dem Hintergrund der Aussage von Umweltminister Stefan Wenzel, dass ein Wolf in einer Käfigfalle gefangen worden ist, möchte er wissen, um welchen Fallentyp genau es sich handelt und welche weiteren Hilfsmittel zum Wolfsfang verwandt werden. Außerdem werden detaillierte Angaben zu Kosten, Methodik der Ermittlung von Daten für das Wolfsmonitoring erbeten.
Angermann weist darauf hin, dass der niedersächsische Tierschutzbeirat in einem Beschluss dem Umweltminister gegenüber kommuniziert habe, er bewerte die Verwendung von Tellereisen jeglicher Form und Art zum Fangen von Wildtieren als tierschutzwidrig. „Wie steht der Minister zu diesem Beschluss“, fragt der Abgeordnete und möchte zudem wissen, ob für die von der Landesregierung geplante Besenderung von Wölfen eine tierschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Denn: Die zuständige Behörde müsse einem entsprechenden Antrag zunächst zustimmen, da es sich nach Landesrecht um ein Tierversuchsvorhaben handele.
Abschließend geht es im Fragenkatalog um den Kostenersatz für die Halter von Nutztieren wie Schafen und Pferden. In der offiziellen Übersicht über gemeldete Nutztierrisse in Niedersachsen, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft worden ist, sind laut CDU-Abgeordnetem bereits acht Fälle aufgeführt, bei denen eine Bewertung ebenfalls als nicht möglich angegeben ist. Er fragt: „Wurden bei diesen Fällen auch so verfahren, dass die Halter 50 Prozent der Kosten beim Land beantragen konnten? Wird auch zukünftig bei derlei Fällen so verfahren werden?“
chb