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„Fußfessel“ für Goldenstedter Wölfin

1973


Die Goldenstedter Wölfin wird nicht zum Abschuss freigegeben. Das hat Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am 11. November vor dem niedersächsischen Landtag klar gestellt.

Die Landtagsfraktion der CDU hatte am 3. November einen Entschließungsantrag zur Entnahme des Wolfes gestellt. Diese Forderung bezeichnete Wenzel nach derzeitiger Rechtslage und Sachstand als „Aufforderung zum Rechtsbruch“. Nach wie vor stehe der Wolf nach Washingtoner Artenschutzabkommen, europäischer Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz unter besonders strengem Schutz.
Mit der „Richtlinie Wolf“ seien laut Wenzel in Niedersachsen klare Regeln geschaffen worden. Das Artenschutzrecht sehe für besonders geschützte Tiere nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Entnahme einzelner, individuell bekannter Tiere aus der Natur vor. Beim Wolf heiße dies, er müsse entweder eine konkrete Gefahr für Menschen darstellen oder sich darauf spezialisiert haben, regelmäßig Nutztiere zu reißen, die hinreichend gegen Wolfsangriffe geschützt seien. Dies sei aus Sicht des Ministers bei der Goldenstedter Wölfin nicht gegeben, es seien noch nicht alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft.
Wenzel: „Eine Entnahme ist im Artenschutzrecht das letzte Mittel zur Problemlösung. Sie ist nur zulässig, wenn es dazu keine Alternativen gibt.“ Wenzel verwies auf ähnlich gelagerte Fälle aus Sachsen, bei denen man die Schutzmaßnahmen für Nutztiere so lange erhöht habe, bis die Verluste durch Wölfe aufgehört hätten. Auch im Falle einer geplanten Entnahme müsse gewährleistet sein, dass man nur den Wolf entnehme, der auch gemeint sei. Ein „Fehlabschuss“ könne erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den Erleger nach sich ziehen.
Für die Goldenstedter Wölfin hat der Minister jetzt vorsorglich eine Besenderung angeordnet. Die soll dann so funktionieren, wie die bei Strafgefangenen auf Freigang eingesetzte Fußfessel. Wenzel: „Sollte das Tier dann wiederholt einen als hinreichend erachteten Schutz überwinden, kann man seiner mit Hilfe des Senders relativ schnell habhaft werden.“
mh

 

 

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