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Gammelfleisch: Berger-Wild unterliegt vor Gericht

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Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Behörden auch dann öffentlich vor Lebensmitteln warnen, wenn diese zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet sind.

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(Foto: Archiv)
Damit haben die Luxemburgischen Richter die deutschen Behörden in Sachen Verbraucherschutz gestärkt. Das Gericht nahm damit zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung.
 
Das Passauer Unternehmen Berger-Wild, Europas ehemals größter Wildhändler, hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte, die Behörden aber keine gesundheitsgefährdende Ware finden konnte. Die Warnung des Gesundheitsministeriums führte 2006 zur Insolvenz. Die Firma wurde vom polnischen Fleischverarbeiter Duda AG übernommen. Die höchsten EU-Richter entschieden, die Warnung der Behörden auch unter Nennung des Firmennamens verstoße nicht gegen EU-Recht.
red.
 
 
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