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Geltendes Jagdrecht erfüllt notwendige Tierschutznormen

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In Berlin sieht man gegenwärtig keine Veranlassung, das Bundesjagdgesetz in Bezug auf den Tierschutz zu ändern.

Foto: BMELV
Foto: BMELV
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Bundesregierung wissen, ob sie grundsächlich der Auffassung sei, dass das Bundesjagdgesetz hinsichtlich der Staatszielsetzung Tierschutz überarbeitet werden müsse.
Das hält die Bundesregierung nicht für erforderlich, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervorgeht. So erfülle das Jagdrecht in seiner derzeitigen Fassung auch unter „Berücksichtigung des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes die notwendigen Normen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz in zentralen Bereichen regeln“. Jäger müssten beispielsweise „Kenntnisse im Tierschutzrecht nachweisen und eine Schießprüfung ablegen“. Jagdbeschränkungen und Pflichten seien weitere Normen im Jagdrecht, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz regeln würden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wehrte sich in einem Gespräch mit WILD UND HUND gegen den Vorwurf der Bundestagsfraktion der Grünen, sie habe die Chance auf ein modernes deutsches Jagdrecht verschleppt. „Mir ging es mit der jüngsten Reform darum, nach dem Urteil des EuGMR Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte Aigner.
 
Was die Ministerin sonst noch zum Thema Jagd in Deutschland meint, lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.
PM/fh
 
 


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