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Gericht stoppt Wolfsabschuss

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Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Verfügung zum Abschuss eines Wolfs in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gestoppt.

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Verfügung zum Abschuss eines Wolfs in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gestoppt. (Foto: Winterbilder/ Adobe Stock)

Es gab am 21. Januar bekannt, den entsprechenden Eilanträgen von Bund Naturschutz und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe stattzugeben. Nach vorläufiger summarischer Prüfung kam die Kammer des Gerichts zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist. Sie folgte weiter der Argumentation der Naturschutzverbände, dass eine Gefährdungssituation für die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit nicht besteht. Eine sofortige Entnahme des Wolfes sei deshalb nicht gerechtfertigt, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geboten seien vielmehr Aufklärungs-, Besenderungs- oder Vergrämungsmaßnahmen.

Auch der Bayerische Jagdverband (BJV) hatte eine akute Gefährdung zuvor in Zweifel gezogen, nachdem die letzten Wolfsnachweise in der Region bereits einen Monat zurücklägen. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch zeigte sich in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk erleichtert, dass die Gefährdungsfrage von einem Gericht geklärt würde. Er äußerte aber deutliche Kritik an der Ausformung der Allgemeinverfügung und bezeichnete sie als „inhaltlich weltfremd“. „Die Idee, dass jeder, der gerne einen Wolf erlegen will, sich jetzt bei der Regierung melden soll und auf eine Liste kommt, und dann ab Ablauf dieser Frist egal wo, in jedem Revier auf Wolfsjagd gehen kann, das wird nicht funktionieren, und das ist auch keine gute Idee“, so Weidenbusch.

Bedauern und Unverständnis über die Gerichtsentscheidung zeigten Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) und die Fraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag. „Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist“, so Kaniber. Sie distanzierte sich aber von dem Kurs der Freien Wähler, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Die Regierung von Oberbayern kündigte am 24. Januar gegenüber Wild und Hund an, die Entscheidung zu prüfen und sehr schnell zu entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einlegen werde.

vk

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