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Gerichtlicher Schießbefehl

1836

Die Pächter von fünf Jagdbezirken im Stadtwald Zierenberg (Landkreis Kassel) müssen laut Gerichtsbeschluss mehr Rotwild erlegen.

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Abschuss angeordnet. (Foto: Jürgen Weber)
Die Untere Jagdbehörde hatte für jeden Jagdbezirk den Abschuss von mindestens drei Stück Rotwild angeordnet. Anlass waren gravierende Schälschäden an Eschen auf einer Fläche von fast 20 Hektar in einer geschätzten Größenordnung von mehr als 100 000 Euro.
 
Bis Ende August sollte jeweils mindestens ein Stück Rotwild erlegt sein, sonst werde dies durch Hessenforst auf Kosten der Pächter erledigt, drohte die Behörde. Drei Pächter stellten dagegen beim Verwaltungsgericht Kassel Anträge in einem Eilverfahren. Ihrer Meinung nach gingen die Schäden an den Eschen auf das Eschentriebsterben zurück. Das Gericht lehnte die Anträge am 2. August ab und stellte klar, dass die Schäden vom Rotwild verursacht wurden.
 
Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich (Aktenzeichen: 4 L 841/13.KS).
mh

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