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Halter wildernder Hunde bleibt bußgeldfrei

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Ein Jurist hat sich in Stadtroda (Thüringen) vor Gericht erfolgreich gegen eine Anzeige aufgrund seiner wildernden Hunde verteidigt.

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Widder zu Tode gehetzt: Hundehalter muss nicht zahlen. Foto: Heinz Lehmann
 
In der Verhandlung am vergangenen Donnerstag argumentierte der Jurist nach Angaben von OTZ.de, dass er zum einen laut Waldgesetz seine Hunde nicht in der freien Natur anleinen muss. Außerdem schreibe die Tierschutzverordnung des Bundes vor, Hunden ausreichend Auslauf ohne Leine zuzubilligen.
 
Der 53-Jährige habe seine beiden Hunde in der Nähe seines Wohnhauses abgeleint. Beim Stöckchenspiel sei ihnen ein Muffelwildrudel begegnet. Nachdem ein Widder einen der Hunde angriff, habe sich die rund 20 Kilometer lange Hatz bis nach Erdmannsdorf ergeben. Der verletzte Widder konnte dort von einem Jäger erlöst werden.
 
Bei der Gerichtsverhandlung nahmen zahlreiche Jäger teil, die nun die Signalwirkung des Urteils fürchten. sd

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