Das hessische Forstamt Jossgrund hat dem Verwaltungsgericht Frankfurt zugesagt, seinen Rotwildabschuss 2019/20 vorläufig von 542 auf 450 Stück zu reduzieren und keine mittelalten Hirsche der Klasse 2 zu erlegen.
Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von WuH. Den Hintergrund bildet ein Eilantrag der Rotwildhegegemeinschaft (RHG) Spessart gegen die Abschussplanung des Forstamts und die neue hessische Schalenwild-Richtlinie.
Mit dieser vom Gericht eingeforderten „Stillhaltezusage“ des Spessart-Forstamts ist jedoch laut Gerichtssprecherin keine rechtliche Vorentscheidung gefallen. Sie stelle auch kein Präjudiz für den endgültigen Ausgang des Verfahrens dar. Es soll nur verhindert werden, dass die Forstbehörde womöglich durch den Vollzug ihres Abschussplans die RHG vor vollendete Tatsachen stellt, bevor das Gericht entschieden hat. Die 450 Stück Rotwild, auf deren Abschuss sich das Forstamt vorläufig beschränkt, entsprechen der Abschussplanung der RHG von diesem Frühjahr.
„Die Schalenwildrichtlinie entspricht nach der festen Überzeugung der Obersten Jagdbehörde den jagdrechtlichen Vorgaben; anders als der Rotwildbestand im Bereich der Klägerin und in vielen Rotwildgebieten in Hessen“, teilte das hessische Umweltministerium auf Anfrage mit. Das Forstamt Jossgrund habe zudem „Hirsche der Klasse 2 im gesamten Jagdjahr geschont“ und warte „eine gerichtliche Bestätigung des Abschussplans ab“. Die Oberste Jagdbehörde hat die neue Richtlinie seit Januar schon zweimal geringfügig geändert – offenbar, um diese „gerichtsfest“ zu machen.
Rechtsanwalt Stephan Hertel (Remscheid), der die RHG Spessart vertritt, hält hingegen die Schalenwildrichtlinie komplett für nichtig, „da sie rechtswidrig in die gesetzlichen Kompetenzen der Hegegemeinschaften eingreift“. Gegenüber WuH kündigte er an, beim Verwaltungsgericht nun auch die Einhaltung der bisherigen Bejagungsrichtlinie der RHG einzufordern. Diese sieht den Abschuss mittelalter Hirsche, den die neue Richtlinie ermöglicht, grundsätzlich nicht vor.
Der Landesjagdverband (LJV) Hessen hatte in einer Pressemitteilung die „Stillhaltezusage“ des Forstamts Jossgrund als „Etappensieg gegen die Schalenwildrichtlinie in Hessen“ begrüßt. Dem LJV zufolge sind in Hessen derzeit 19 Verfahren gegen Abschussfestsetzungen und Schalenwildrichtlinie anhängig. Eigenen Angaben zufolge unterstützt der Verband diese Klagen finanziell und ideell.
roe