In einer Pressemitteilung vermeldete Anfang September der Jagdkynologische Arbeitskreis (JKA) Bayern Bedenkung bezüglich der Tierschutz-Hundeverordnung.
(Foto: Peter Schmitt)
Auf seiner Jahrestagung in Neuhof an der Zenn nahmen prominente Gäste, wie Karl Walch, Präsident des JGHV, Ernst Weidenbusch, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), Alexander Flierl, MdL, Mitglied im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags und jagdpolitscher Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag und Prof. Dr. Hartmut Wunderatsch, Vorsitzender des BJV-Jagdhundeausschusses, Stellung zur Zukunft des Hundewesens in Bayern.
Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die Ende Juni im Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Laut Jagdkynologischem Arbeitskreis befürchte man, dass die Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden künftig nicht mehr möglich ist. Denn nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung ….ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Dazu zähle bspw. schon ein kräftiger Ruck mit der Leine. Begründet wird das Verbot mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die jede Art von Strafreiz bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden als nicht tierschutzkonform einstuft.
Ausschließlich mit positiven Reizen aber sei die Ausbildung von Gebrauchshunden kaum machbar und unverantwortlich, erklärte JKA-Präsident Frank Wagner: „Hunde für den Jagdgebrauch dienen dem Tierschutz auf der Jagd. Unsere Jagdhunde müssen diesen Tierschutz, aber auch Sicherheit für Mensch und Tier gewährleisten. Unverzichtbare Grundlage dafür ist der Gehorsam. Nur der gehorsame Hund ist im Jagdeinsatz zu verantworten.“
Hunde im Jagdbetrieb müssten selbstständig arbeiten, zugleich aber eng mit ihrem Führer zusammenarbeiten und sich von ihm ohne Widerspruch leiten lassen. Das sei erst durch die intensive Ausbildung möglich. Frank Wagner: „Positive Reize sind ein wichtiger Teil einer guten Ausbildung. Fehlverhalten aber muss im Einzelfall korrigiert werden können, um Tierschutz und Sicherheit von Mensch und Tier nicht zu gefährden.“
Deshalb fordert der JKA Bayern nun von der Bayerischen Staatsregierung, dass sie beim Vollzug dieser Verordnung Augenmaß bewahrt, die Expertise der Fachgremien aus dem Gebrauchshundewesen berücksichtigt und Möglichkeiten schafft, dass auch künftig Jagdhunde praxisgerecht und tierschutzkonform ausgebildet werden können.
mwo