Das Bestreben einiger Bundesländer, das Wolfsmanagement an der Jägerschaft vorbeizutragen, hat den Deutschen Jagdverband (DJV) zu der 180-Grad-Wende mit der Forderung bewegt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen (WuH berichtete). Das erläuterte DJV-Präsident Hartwig Fischer anlässlich des Bundesjägertages am 15. Juni in Bremen.
DJV-Präsident Hartwig Fischer beim Bundesjägertag
Foto: Agnes Langkau
Der Grauhund im Jagdrecht bedeute, dass die Jägerschaft sich der Verantwortung stelle statt diese an die Behörden abzugeben. Bewaffnete, ortskundige Eingreiftrupps lehne der DJV bereits in einem Frage-Antwort-Papier vom 24. April 2018 ab. Vielmehr müssten die Jäger erste Ansprechpartner sein, da nur sie flächendeckend vertreten seien und zudem die nötige Ortskenntnis sowie richtige Ausrüstung und Ausbildung hätten, heißt es in dem Papier.
Zur neuen Wolfsposition des DJV sei es ein langer Weg gewesen, so Fischer weiter. Bei der Aufnahme Isegrims ins Jagdrecht gehe es jedoch nicht darum, diesen wie anderes Wild zu bejagen, sondern auffällige Individuen entnehmen zu dürfen. Um dies zu ermöglichen, müsse es aber ein gemeinsames, bundeseinheitliches Wolfsmanagement geben. lf