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Jagdrecht auf dem Prüfstand

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Muss ein Grundbesitzer die Jagd auf seiner Fläche dulden? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 

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Wer weniger als 75 Hektar Grundbesitz hat, muss derzeit die Jagd auf seiner Fläche dulden. Foto: Dehe
Ein 56-Jähriger aus Stutensee (Baden-Württemberg) lehnt aus ethischen Gründen die Jagd ab. Problem: Ihm gehören nur knapp 75 Hektar Wiesen auf rheinlandpfälzischem Boden. Erst bei mehr als 75 Hektar Eigenbesitz könnte er frei über eine Zulassung der Jagd entscheiden. So jedoch ist er automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft und muss die Jagd auf seinem eigenen Grund dulden. Dagegen hat er nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage eingereicht. Eine erste Klage zu Beginn des Jahres hatte die kleine Kammer des EGMR abgelehnt. Begründung: Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft sei durch öffentliches Interesse gerechtfertigt. Anders sieht das laut Handelsblatt der Freiberger Anwalt Michael Kleine-Kosack, der den Kläger vertritt: Ihm zufolge diene das Deutsche Jagdrecht dem Freizeitvergnügen der Jäger und ohne Jagd – das bewiesen Studien – reguliere sich der Wildbestand auch von selbst. Die Klage kam vor dem EGMR zur Anhörung, da der Kläger zuvor bereits erfolglos durch alle deutschen Instanzen ging. Ein Urteil aus der großen Kammer des EGMR wird in etwa sechs Monaten erwartet.       

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