21.12.2016
Der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen wird nicht als Tierschutzverein anerkannt und erhält folglich auch kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten.
Er ist „mehr als enttäuscht“ über das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Klage gegen die Landesregierung abgewiesen hat. Die Jäger-Organisation fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung. Mit dem inhaltlich gleichen Argument hatte bereits das Landesumweltministerium einen entsprechenden LJV-Antrag vom August 2013 abgelehnt. Dass das Gericht „aus rein satzungsformellen Gründen“ die Klage abgewiesen hat, ist für den Verband „nicht nachvollziehbar“. Er will nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er in Berufung gehen wird.
chb